Rechnungsgenerator · §19 UStG · 2026
Kleinunternehmer-Rechnung schnell und rechtssicher erstellen
Alle §14-UStG-Pflichtangaben, der §19-UStG-Hinweis automatisch gesetzt, PDF-Export direkt über den Druck-Dialog. Keine Anmeldung, keine Datenablage auf Servern — dein Browser bleibt dein Speicher. Wer zum ersten Mal hier ist: die annotierte Mustervorlage zeigt, warum genau diese Felder nötig sind.
Noch fehlen Pflichtangaben
- Dein Name / Firmenname
- Deine Straße
- Deine PLZ + Ort
- Deine Steuernummer
- Name des Kunden / der Kundin
- Straße des Kunden
- PLZ + Ort des Kunden
- Rechnungsnummer
- Mindestens eine Rechnungsposition
Absender:in (deine Daten)
Einmal eingeben — dein Profil bleibt für die nächste Rechnung gespeichert (nur auf diesem Gerät).
Rechnungsempfänger:in
Rechnungsdetails
Rechnungspositionen
Zeilensumme: 0 €
Vorschau
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Rechnungsempfänger:in
—
—
Rechnung Nr. —
- Rechnungsdatum
- 20.04.2026
- Leistungsdatum
- 20.04.2026
- Zahlungsziel
- 04.05.2026 (14 Tage)
| Pos. | Beschreibung | Menge | Einzelpreis | Summe |
|---|---|---|---|---|
| 1 | — | 1 | 0 € | 0 € |
| Gesamtbetrag | 0 € | |||
Was dieser Generator leistet
- Alle §14 Abs. 4 UStG Pflichtangaben werden an der richtigen Stelle eingebunden.
- Der §19-UStG-Hinweis „Gemäß §19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" ist automatisch gesetzt — nicht vergessen, nicht falsch formuliert.
-
Deine Absender-Daten (Adresse, Steuernummer, Bankverbindung) werden nur im
localStoragedeines Browsers gespeichert. Ein anderer Computer startet leer. - Der PDF-Export nutzt den Druck-Dialog deines Browsers. Wähle „Als PDF speichern" und achte auf A4 Hochformat ohne Kopf-/Fußzeile.
Was dieser Generator (noch) nicht leistet
- Keine E-Rechnung (XRechnung/ZUGFeRD). Für B2B-Pflicht-E-Rechnungen ab 2025 ist ein zusätzliches XML-Profil nötig. v1 folgt.
- Keine automatische Kundenverwaltung. Empfänger-Daten gibst du pro Rechnung neu ein. Adressbuch folgt in v1.
- Keine Reverse-Charge / OSS / Drittland-Logik. Wenn dein Kunde im Ausland sitzt, erzeugt v0 eine Standard-KU-Rechnung — lass dir diese Konstellation einmal von deiner Steuerberaterin prüfen.
- Keine Archivierung. §14b UStG verlangt eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist. Die erstellte PDF-Datei musst du selbst archivieren (z. B. in einer Cloud, in der DSGVO-Konformität gesichert ist).
Rechtsgrundlagen
- §19 UStG — Kleinunternehmerregelung
- §14 UStG — Pflichtangaben auf Rechnungen
- §14b UStG — Aufbewahrung von Rechnungen
Zuletzt geprüft: · Autorin: Lena Richter · Steueranalystin Deutschland · Methodik
Schätzwerkzeug und Vorlage — keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deine individuelle Situation bitte eine qualifizierte Steuerberaterin konsultieren.