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Mustervorlage · §19 UStG + §14 UStG · 2026

Kleinunternehmer-Rechnung: Muster und Pflichtangaben

Jede Rechnung einer Kleinunternehmerin nach §19 UStG braucht einen klaren Hinweis auf die Steuerbefreiung und alle §14-UStG-Pflichtangaben — und darf keine Umsatzsteuer ausweisen. Unten siehst du eine vollständige Mustervorlage mit allen Feldern annotiert.

Der zentrale Satz auf jeder KU-Rechnung

„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Kurz, klar, unmissverständlich. Ohne diesen Hinweis ist die Rechnung formal unvollständig — deine Kundschaft kann zu Recht nachfragen.

Mustervorlage

Marion Beck
Freie Softwareentwicklerin
Kollwitzstraße 42
10405 Berlin
marion@beck.dev

Rechnung

Rechnungs-Nr.: 2026-0042
Rechnungsdatum: 15.04.2026
Leistungszeitraum: 01.04.2026 – 14.04.2026

Rechnungsempfänger:in

Nord GmbH
z. Hd. Einkauf
Am Sandtorpark 6
20457 Hamburg
Leistung Menge Betrag
Backend-Entwicklung Projekt «Dashboard v2» 32 h 2.560,00 €
Code-Review und Dokumentation 6 h 480,00 €
Gesamtbetrag 3.040,00 €

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Steuernummer: 14/123/45678

Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug auf das bekannte Konto.

Pflichtangaben nach §14 UStG (angewendet auf KU)

§14 UStG listet neun Pflichtangaben für jede Rechnung. Als Kleinunternehmerin fallen zwei davon weg (USt-Satz und USt-Betrag), alle anderen bleiben — plus der §19-UStG-Hinweis.

  • 1

    Name + Anschrift der Unternehmerin

    Vollständig, nicht nur „MB Design" — oben links.

  • 2

    Name + Anschrift der Leistungsempfänger:in

    Firma + ggf. z. Hd. / Abteilung, Straße + Stadt.

  • 3

    Steuernummer oder USt-IdNr.

    Als KU reicht die Steuernummer — die meisten haben keine USt-IdNr. beantragt. Für EU-B2B-Rechnungen brauchst du eine USt-IdNr. (gesondertes Thema).

  • 4

    Ausstellungsdatum

  • 5

    Fortlaufende Rechnungsnummer (einmalig)

    Muss eindeutig sein — Beispiele: 2026-0042, R2026-042. Lücken sind OK (du musst erklären können, wieso), Duplikate nicht.

  • 6

    Art und Umfang der Leistung

    „Beratung" reicht nicht — konkret sein.

  • 7

    Leistungszeitraum

    Datum oder Zeitraum. Darf mit dem Ausstellungsdatum identisch sein, muss aber angegeben werden.

  • 8

    Entgelt (Nettobetrag = Endbetrag)

    Als KU ist Netto = Brutto. Keine Aufteilung in USt-Anteile.

  • 9

    §19-UStG-Hinweis (KU-spezifisch)

    „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." — der Satz, der deine Rechnung als KU-Rechnung ausweist.

Typische Fehler

❌ „19 % MwSt" oder „inkl. 19 % USt" steht drauf

Als KU darfst du keine Umsatzsteuer ausweisen. Wenn es trotzdem draufsteht, schuldest du den ausgewiesenen Betrag dem Finanzamt ans Finanzamt (§14c UStG, Steuerausweis durch Nichtunternehmer) — ein teurer Fehler.

❌ §19-UStG-Hinweis fehlt komplett

Formaler Mangel. Du musst die Rechnung korrigiert nachreichen, wenn die Kundschaft nachfragt — häufiger Grund für Zahlungsverzögerung.

⚠️ Lückige Rechnungsnummern

Lücken sind erlaubt, müssen aber erklärbar sein (z. B. „Jahreskennung + laufende Nummer, storniert + neu ausgestellt"). Bei Betriebsprüfung unangenehm, wenn nicht dokumentiert.

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Eine Seite, alle Pflichtangaben, §19-UStG-Hinweis automatisch gesetzt, PDF-Export über den Druck-Dialog deines Browsers. Keine Anmeldung, deine Daten bleiben im Browser. Kundenverwaltung und E-Rechnung (XRechnung/ZUGFeRD) folgen in v1.

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Quellen

Zuletzt geprüft
Steuerjahr
2026
Version
de.2026.v2

Autorin: Lena Richter · Steueranalystin Deutschland · Methodik

Nur ein Schätzwerkzeug — keine Steuerberatung. Für deine individuelle Situation bitte eine qualifizierte Steuerberaterin konsultieren.