Kleinunternehmerregelung · Steuerjahr 2026
Kleinunternehmer-Schwelle 2026: 25.000 € und 100.000 € zweistufig
Seit dem Steuerjahr 2025 gilt in Deutschland eine zweistufige Schwelle für die Kleinunternehmerregelung nach §19 Abs. 1 UStG. Die alte einstufige 22.000-€-Grenze aus den Jahren 2020–2024 ist abgelöst. Im Steuerjahr 2026 musst du beide Grenzen einhalten. Unten findest du den genauen §19-UStG-Wortlaut samt Klartext-Erklärung.
Direkt prüfen: Kleinunternehmer-Rechner 2026§ 19 UStG 2026 — der Wortlaut
So steht die Kleinunternehmer-Schwelle im Gesetz — § 19 Abs. 1 UStG in der für 2026 geltenden Fassung:
„Ein von einem im Inland … ansässigen Unternehmer bewirkter Umsatz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 ist steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz nach Absatz 2 im vorangegangenen Kalenderjahr 25 000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100 000 Euro nicht überschreitet."
In Klartext: Du bleibst 2026 umsatzsteuerfrei, wenn beide Bedingungen zutreffen — (1) dein Gesamtumsatz 2025 lag ≤ 25.000 € und (2) dein Gesamtumsatz 2026 bleibt voraussichtlich ≤ 100.000 €. Reißt du die 100.000 € mitten im Jahr, endet die Steuerfreiheit ab genau dem Umsatz, der die Grenze überschreitet — nicht erst im Folgejahr.
Vollständiger Wortlaut bei der Primärquelle: § 19 UStG, gesetze-im-internet.de.
Die aktuelle Schwelle (2026)
| Bezugszeitraum | Grenze (brutto) | Bedeutung |
|---|---|---|
| Vorjahr (2025) | ≤ 25.000 € | Dein Umsatz 2025 entscheidet, ob du 2026 Kleinunternehmerin sein kannst. |
| Laufendes Jahr (2026) | ≤ 100.000 € | Überschreitest du während 2026 diese Grenze, verlierst du den Status ab genau diesem Zeitpunkt. |
Beide Bedingungen müssen erfüllt sein — es reicht nicht, nur eine einzuhalten.
Wie die Prüfung funktioniert
- Jahresbeginn 2026: Schau auf deinen Bruttoumsatz 2025 (alle Einnahmen aus unternehmerischer Tätigkeit, ohne abzugsfähige Ausgaben). War er ≤ 25.000 €, kannst du 2026 Kleinunternehmerin sein.
- Während 2026: Rechne laufend hoch, ob dein Jahresumsatz die 100.000-€-Grenze überschreitet.
- Beim Überschreiten: Ab dem Umsatz, mit dem du 100.000 € reißt, musst du auf alle weiteren Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen. Nicht erst ab dem Folgejahr — sondern sofort.
Wie die Schwelle früher aussah
- 2020 – 2024: Einstufige Grenze von 22.000 € Vorjahresumsatz + 50.000 € geschätztem laufendem Umsatz.
- Ab 01.01.2025: Zweistufige Grenze 25.000 € / 100.000 € — eingeführt durch das Jahressteuergesetz 2024, das die Schwelle deutlich erhöht und vor allem die Bedingung für das laufende Jahr grundlegend geändert hat.
Wer zuletzt 2024 oder früher geprüft hat, rechnet mit veralteten Zahlen. Das ist der häufigste Fehler im Jahr 2026.
Drei typische Szenarien
🟢 Szenario 1 — Solide unter beiden Grenzen
18.000 € Umsatz 2025, 22.000 € erwartet für 2026. Beide Grenzen klar unterschritten → Kleinunternehmerin 2026.
🟡 Szenario 2 — Vorjahr knapp drüber
26.500 € Umsatz 2025 (Vorjahresgrenze 25.000 € überschritten). Für 2026 nicht Kleinunternehmerin — unabhängig davon, wie viel du 2026 machst. Erst 2027 wieder möglich (wenn dein 2026er Umsatz dann ≤ 25.000 € landet).
🔴 Szenario 3 — Laufendes Jahr sprengt 100.000 €
22.000 € Umsatz 2025 (Vorjahresgrenze eingehalten). 2026 läufts blendend: im September überschreitest du mit einer Rechnung den Stand von 100.000 €. Ab dieser Rechnung weist du Umsatzsteuer aus — auch wenn es nur wenige Monate vor Jahresende sind.
Weiterlesen
- Kleinunternehmerregelung-Rechner 2026 – Status in 60 Sekunden prüfen
- Mustervorlage: Kleinunternehmer-Rechnung mit §19-UStG-Hinweis – was auf jeder Rechnung stehen muss
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Quelle
§19 Abs. 1 UStG (Umsatzsteuergesetz) — gesetze-im-internet.de
- Zuletzt geprüft
- Steuerjahr
- 2026
- Version
de.2026.v2
Autorin: Lena Richter · Steueranalystin Deutschland · Methodik
Daten lizenziert unter CC-BY-4.0. Zitierbar als: TaxValio — taxvalio.com/de/kleinunternehmer-schwelle-25000/
Nur ein Schätzwerkzeug — keine Steuerberatung. Für deine individuelle Situation bitte eine qualifizierte Steuerberaterin konsultieren.