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Kleinunternehmerregelung · §19 UStG · 2026

Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung 2026 für mich?

Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG spart dir im Alltag Zeit — keine Umsatzsteuer ausweisen, keine Voranmeldungen. Aber sie ist nicht für jede Freiberuflerin ein Gewinn. Dieser Leitfaden macht in fünf Schritten klar, ob sie 2026 für dich passt.

Schritt-für-Schritt-Check (60 Sekunden)

  1. Schritt 1

    Bruttoumsatz 2025 ≤ 25.000 €?

    Alle Einnahmen aus unternehmerischer Tätigkeit, ohne Abzüge. Wenn nein: 2026 kannst du nicht Kleinunternehmerin sein. Frühestens 2027 wieder (wenn dein 2026er Umsatz ≤ 25.000 € landet).

  2. Schritt 2

    Erwartung: Bruttoumsatz 2026 ≤ 100.000 €?

    Realistische Einschätzung. Wenn nein, überlege, ob du freiwillig zur Regelbesteuerung wechselst — sonst bricht der Status mitten im Jahr weg.

  3. Schritt 3

    Wer sind deine Kund:innen?

    B2C (Privatkund:innen): Kleinunternehmer lohnt sich tendenziell — deine Preise wirken auf Endkundinnen günstiger, keine USt drauf.
    B2B (Geschäftskund:innen): Weniger eindeutig — Geschäftskundschaft zieht die Umsatzsteuer als Vorsteuer ab. Dein USt-freier Preis ist für sie nicht automatisch attraktiver.

  4. Schritt 4

    Hast du hohe abzugsfähige Ausgaben?

    Als Kleinunternehmerin kannst du keine Vorsteuer (USt auf Einkäufe) zurückholen. Bei Laptop-Neukauf, Softwarelizenzen oder Raumkosten kannst du jedes Jahr mehrere Hundert bis Tausend Euro verlieren, wenn du KU bleibst.

  5. Schritt 5

    Wie viel Verwaltungsaufwand bist du bereit, einzusparen?

    Mit KU: keine Umsatzsteuer-Voranmeldung, einfache Rechnungen, weniger Buchhaltung. Ohne KU (Regelbesteuerung): monatliche oder quartalsweise USt-Voranmeldung, USt auf jeder Ausgangsrechnung, Vorsteuer-Abzug möglich.

Daumenregel

Lohnt sich meistens

  • Umsatz deutlich unter 25.000 € (Vorjahr) und stabil
  • Überwiegend Privatkund:innen
  • Wenige oder keine umsatzsteuerpflichtigen Ausgaben
  • Nebenberuflich oder in der Anlaufphase

Lohnt sich meistens nicht

  • Überwiegend B2B-Kundschaft (kann Vorsteuer ziehen)
  • Größere Investitionen geplant (Hardware, Software, Fortbildung)
  • Dein Vorjahresumsatz schwankt nahe der 25.000-€-Grenze
  • Du rechnest mit rasantem Wachstum über 100.000 € im laufenden Jahr

Die aktuelle Schwelle — schnell gemerkt

25.000 € / 100.000 €
Vorjahresumsatz und laufendes Jahr. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig zutreffen.

Details, Historie (wann die alte 22.000-€-Grenze abgelöst wurde) und drei typische Szenarien: Kleinunternehmer-Schwelle 2026 im Detail.

Interaktiver Check

Jetzt prüfen: Kleinunternehmerin 2026 ja oder nein?

Zwei Zahlen — Vorjahres- und laufender Umsatz. Ergebnis direkt, Link teilbar. Keine Anmeldung, keine Daten verlassen deinen Browser.

Zweistufiger Check

Beide Grenzen müssen eingehalten werden — trag deinen Brutto-Umsatz für beide Jahre ein.

Gesamteinnahmen aus unternehmerischer Tätigkeit im Kalenderjahr 2025.

Dein erwarteter Jahresumsatz 2026. Überschreitest du unterjährig die 100.000 €, greift ab dieser Rechnung die Umsatzsteuer.

Gib deine Werte oben ein, um deine Schätzung zu sehen.

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Grundlage

§19 Abs. 1 UStG (Umsatzsteuergesetz) — gesetze-im-internet.de

Zuletzt geprüft
Steuerjahr
2026
Version
de.2026.v2

Autorin: Lena Richter · Steueranalystin Deutschland · Methodik

Nur ein Schätzwerkzeug — keine Steuerberatung. Für deine individuelle Situation bitte eine qualifizierte Steuerberaterin konsultieren.