Einkommensteuer · Steuerjahr 2026
Einkommensteuer-Rechner 2026 für Solo-Selbstständige
Gib dein zu versteuerndes Einkommen ein, sieh deine exakte Einkommensteuer nach §32a Einkommensteuergesetz — der progressive Tarif, der deine Steuer aus deinem zu versteuernden Einkommen berechnet. Fünf Zonen: Grundfreibetrag, zwei progressive Bereiche, 42-% Proportionalzone, 45-% Reichensteuer. . Der Rechner arbeitet direkt mit den Koeffizienten aus der aktuellen Gesetzesfassung — keine Bracket-Approximation, keine Trainingsdatenschätzung.
Steuerjahr 2026 auf einen Blick
Rechner — Live
Deine Einkommensteuer 2026
Gib dein zu versteuerndes Einkommen (zvE) ein — Gewinn minus abzugsfähige Sonderausgaben + Vorsorgeaufwendungen. Wir rechnen direkt mit dem §32a-Tarif.
Für Solo-Selbstständige: Gewinn aus Anlage S/G minus Vorsorgeaufwendungen (Renten-, Krankenversicherung) minus Sonderausgaben. Nicht den Umsatz eintragen.
Wie der §32a-Tarif 2026 aufgebaut ist
§32a EStG ist nicht linear, sondern ein stückweiser Polynom-Tarif. Der Anfangssteuersatz (14 %) beginnt knapp über dem Grundfreibetrag, steigt kontinuierlich — der Grenzsteuersatz also der Satz auf den nächsten Euro, erhöht sich innerhalb der Zonen.
| Zone | Einkommensbereich | Grenzsteuersatz |
|---|---|---|
| 1 | 0 – 12.348 € | 0 % (Grundfreibetrag) |
| 2 | 12.349 € – 17.799 € | 14 → ~24 % (Eingangsbereich, progressiv) |
| 3 | 17.800 € – 69.878 € | ~24 → 42 % (Progressionszone) |
| 4 | 69.879 € – 277.825 € | 42 % Proportional |
| 5 | ab 277.826 € | 45 % Reichensteuer |
Verheiratete wählen typischerweise die §26b EStG: Einkünfte beider Ehegatten werden addiert und anschließend halbiert (Splittingtabelle). Der Grundfreibetrag verdoppelt sich effektiv auf 24.696 €, die progressiven Zonen greifen erst später. Der Splitting-Vorteil ist am größten, wenn ein:e Partner:in deutlich mehr verdient. . Der Rechner oben unterstützt beide Veranlagungsarten.
Marion, IT-Consultant, zvE €50.000 (Einzel)
- zvE €50.000 fällt in Zone 3 (€17.800 – €69.878).
- z = (50.000 − 17.799) / 10.000 = 3,2201.
- ESt = (173,10 · 3,2201 + 2.397) · 3,2201 + 1.034,87 ≈ €10.548 (abgerundet).
- Durchschnittssteuersatz = 10.548 / 50.000 ≈ 21,1 %.
- Soli: 5,5 % von 10.548 = €580,14. Über Freigrenze €20.350 — Milderungszone prüfen: 11,9 % × (0) = €0, 5,5 % × 10.548 = €580. Aber Marion liegt unter der Freigrenze → Soli = €0.
Trag diese Werte oben ein — der Rechner bestätigt die Rechnung und zeigt dir zusätzlich den Grenzsteuersatz für den nächsten Euro (das ist der Satz, der für Tarifvergleiche zählt, wenn du über eine Preiserhöhung nachdenkst).
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Quellen
- §32a EStG (Einkommensteuergesetz — Tarif) — gesetze-im-internet.de
- §3 SolzG 1995 (Solidaritätszuschlag — Freigrenze) — gesetze-im-internet.de
- §26b EStG (Zusammenveranlagung — Ehegattensplitting) — gesetze-im-internet.de
- Zuletzt geprüft
- Steuerjahr
- 2026
- Version
de.2026.v2
Autorin: Lena Richter · Steueranalystin Deutschland · Methodik
Daten lizenziert unter CC-BY-4.0. Zitierbar als: TaxValio — taxvalio.com/de/freelance-einkommensteuer/
Nur ein Schätzwerkzeug — keine Steuerberatung. Für deine individuelle Situation bitte eine qualifizierte Steuerberaterin konsultieren.